Das öffentliche Baurecht ist ein Gebiet des Verwaltungsrechts, in dem es um das Verhältnis zwischen der „Obrigkeit“ und dem Bürger geht. In der Praxis sind damit zugleich Rechtsbeziehungen mehrerer privater Parteien, insbesondere Nachbarn, betroffen.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts sind wir für Investoren, private Parteien oder Kommunen tätig.

Wir beraten und vertreten im Rahmen von Bauleitplanverfahren. Investoren und Kommunen helfen wir gerne bei den Verfahrensformalitäten und der Abwägung sowie in einem sich anschließenden Normenkontrollverfahren. Wir beraten in diesem Zusammenhang auch über Umlegungsverfahren und Beitragsfragen. Betroffene eines Bauleitplanverfahrens beraten und vertreten wir während des gesamten Verfahrens und der gerichtlichen Geltendmachung.

Natürlich werden wir auch bei allen weiteren öffentlich-rechtlichen Fragen rund um den Bau für Sie tätig. Wir beraten und vertreten Sie gerne als Beteiligte eines Genehmigungs-, Bauleitplan- oder eines anderen Verfahrens, in der Umsetzung der Planung und in damit zusammenhängenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren – sei es als Bauherr, als Nachbar oder als Kommune.

Durch die umfassende Beratung von Beginn an und die intensive Kommunikation mit den befassten Behörden lösen wir viele Probleme schon im Vorfeld und können so einen Rechtsstreit häufig vermeiden.

Ihr Experte:

Sie haben Fragen in Sachen Öffentliches Baurecht?

Wir beraten Sie gerne.