Anwalt für öffentliches Baurecht: Wo können wir Sie unterstützen?

Im Bereich des öffentlichen Baurechts sind wir für Investoren, Kommunen, private Bauherren oder Nachbarn tätig.

Als Anwälte für öffentliches Baurecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem im Rahmen von Bauleitplanverfahren. Investoren und Kommunen helfen wir gerne bei den Verfahrensformalitäten und der Abwägung, Betroffenen bei der Prüfung von Entwürfen und der Geltendmachung von Einwendungen. Wir beraten und vertreten Sie gerne während des gesamten Verfahrens und der gerichtlichen Überprüfung in einem sich anschließenden Normenkontrollverfahren.

Natürlich werden wir auch bei allen weiteren öffentlich-rechtlichen Fragen rund um den Bau für Sie tätig. Wir beraten und vertreten Sie gerne als Betroffene bauaufsichtlicher Tätigkeit, als Beteiligte eines Genehmigungsverfahrens, in der Umsetzung der Planung und in damit zusammenhängenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren – sei es als Bauherr, Nachbar oder als sonstiger Beteiligter.

Durch die umfassende Beratung von Beginn an und die intensive Kommunikation mit den befassten Behörden lösen wir viele Probleme schon im Vorfeld und können so einen Rechtsstreit häufig vermeiden.

Unsere Leistungen im öffentlichen Baurecht

Als Anwälte für öffentliches Baurecht beraten und vertreten wir Sie umfassend u.a. in folgenden Bereichen:

  • Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne und sonstige baurechtliche Satzungen sowie Flächennutzungspläne) und Planfeststellungsverfahren: Gerne helfen wir Ihnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung und Flächennutzungsplanung, einschließlich der Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der Beteiligung an Planungsverfahren. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Kommunen und Investoren insbesondere auch bei der Erstellung und dem Abschluss städtebaulicher Verträge.
  • Planung und Baugenehmigung: Wir beraten und begleiten Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens im Hinblick auf die baurechtlichen Anforderungen und hier insbesondere der Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht (Vorgaben des BauGB: Außenbereich, Innenbereich oder Bebauungsplan, Vorgaben der BauNVO etc.) und Bauordnungsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung, Durchsetzung und Einhaltung von Baugenehmigungen und anderen erforderlichen Genehmigungen, Gestattungen und Erlaubnisse für Ihr Bauprojekt.
  • Immissionsschutzrecht: In Zusammenhang mit Bauborhaben und deren Nutzung geht es häufig auch um Fragen des Immissionsschutzes, also der Zulässigkeit bzw. Abwehr von Schallimmissionen (also Lärm), aber auch von Gerüchen und weiteren Einwirkungen.
  • Denkmalschutzrecht: Bauherren und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden oder Baudenkmälern beraten und vertreten wir in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
  • Umweltrechtliche Aspekte: Wir unterstützen Sie bei umweltrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Bauprojekten, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen, Naturschutzrecht und Gewässerschutz sowie Abfallrecht.
  • Vorkaufsrecht: Sowohl Kommunen als auch betroffene Vertragsparteien beraten und vertreten wir in Zusammenhang mit der Ausübung von kommunalen Vorkaufsrechten.
  • Umlegungsverfahren und Flurbereinigung: Unser Tätigkeitsfeld umfasst ferner die Verfahren in Zusammenhang mit der Neuordnung von Grundstücken.
  • Abgabenrecht: Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen rund um Erschließungsbeiträge, Ausbau- und Herstellungsbeiträge, Gebühren und weitere öffentliche Abgaben.

Was ist das öffentliche Baurecht?

Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Es schützt die öffentlichen Belange des Bauens und umfasst Rechtsvorschriften, die Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens betreffen. Dazu gehören die Zulässigkeit, die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung von Grund und Boden. Das öffentliche Baurecht regelt nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und Bauherr, sondern auch die Beziehung von Bauherren und Nachbarn untereinander. Das bedeutet, dass Bauherren bei der Umsetzung nicht völlig frei sind, sondern bei der Umsetzung von Bauprojekten Rücksicht auf die im öffentlichen Baurecht normierten Belange nehmen muss. Beispielsweise legt das öffentliche Baurecht fest, wie und wo gebaut werden darf.

Das öffentliche Baurecht setzt sich aus zwei großen Rechtsgebieten zusammen: Dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Außerdem beschäftigt sich ein Anwalt für öffentliches Baurecht regelmäßig mit weiteren, zusammenhängenden Fragestellungen wie solchen des Denkmalschutzrechts, des Umweltrechts, des Abfallrechts oder des Immissionsschutzrechts.

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht oder auch Städtebaurecht ist Bundesrecht und größtenteils im BauGB geregelt. Es legt die rechtliche Qualität des Bodens und dessen Nutzbarkeit fest, es ist also maßgeblich dafür, welche Art von Bebauung an welchem Ort zulässig ist: So wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich, dem unbeplanten Innenbereich und dem Geltungsbereich eines Bebauungsplans. In den verschiedenen Bereichen gibt es verschiedene Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Bauvorhaben.

Ein wichtiges Instrument im Bauplanungsrecht ist das Bauleitplanverfahren und hier insbesondere die Aufstellung und Einhaltung von Bebauungsplänen bzw. die Möglichkeiten, von dessen

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht oder auch Baupolizeirecht ist Landesrecht: Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Bauordnung. Anders als das Bauplanungsrecht bezieht sich das Bauordnungsrecht auf einzelne Objekte und regelt, wie ein Bauvorhaben umgesetzt werden muss. Es betrachtet die technischen Anforderungen an die Bauausführung und die bauliche Nutzung von Grundstücken, um so Gefahren abzuwehren sowie soziale und ästhetische Aspekte zu sichern. Das Bauordnungsrecht gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Änderungen an Bestandsgebäuden sowie für deren Abriss.

Im Bereich des Bauordnungsrechts beschäftigt sich ein Anwalt für öffentliches Baurecht u.a. mit:

  • formellen Fragestellungen wie Bauanträgen und Baugenehmigungen bzw. Bauvoranfragen und Vorbescheiden, verfahrensfreien Vorhaben, der Genehmigungsfreistellung und der Genehmigungsfiktion
  • Nachbarbeteiligung und Einvernehmen der Gemeinde
  • bautechnischen Anforderungen wie Brandschutz, Energieeffizienz oder Barrierefreiheit
  • Einhaltung bzw. Abweichungen von Abstandsflächen
  • Nutzungsvorgaben für die Nutzung von Gebäuden
  • Stellplatzvorgaben
  • Verwendbarkeitsnachweisen und Technischen Baubestimmungen
    bauaufsichtlichen Befugnissen wie insbesondere Baueinstellung, Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung und deren Abwehr

Öffentliches Baurecht und privates Baurecht – wo liegt der Unterschied?

Das öffentliche Baurecht und das private (oder auch zivile) Baurecht sind jeweils völlig eigenständige Bereiche. Während sich das öffentliche Baurecht mit den rechtlichen Regelungen für das Bauwesen und der baulichen Nutzung von Grundstücken beschäftigt, hat das private Baurecht hauptsächlich das Sachenrecht und das Werkvertragsrecht im Fokus. Das private Baurecht regelt also die Vertragsbeziehungen zwischen den unterschiedlichen an einem Bauprojekt beteiligten Parteien untereinander.

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