Was ist das Nachbarschaftsrecht und was regelt es?
Das Nachbarschaftsrecht oder auch Nachbarrecht regelt die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Die Rechtsgrundlagen für die gegenseitigen Rechte und Pflichten als Nachbarn finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im jeweiligen Landesrecht, sie ergeben sich teilweise aber auch aus der Rechtsprechung (beispielsweise mit Blick auf das „nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis“). Häufig ergeben sich Überschneidungen zwischen dem Nachbarschaftsrecht und anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem öffentlichen Baurecht oder dem Immissionsschutzrecht.
Das oberste Gebot im Nachbarschaftsrecht ist das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme: Jeder ist dazu angehalten, bei der Nutzung seines Wohneigentums oder seiner Mietimmobilie immer auch die Interessen der jeweiligen Nachbarn zu berücksichtigen. Durch die benachbarte Lage von Grundstücken oder Wohnungen sind wechselseitige Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden – diese sollen aber so gering wie möglich gehalten werden. Das bedeutet, dass Grundstückseigentümer insofern in ihrem grundsätzlichen Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und Einwirkungen Dritte abwehren zu können, eingeschränkt sind, als dass sie dabei auch die Interessen ihrer Nachbarn mitberücksichtigen müssen.
Bei welchen Themen im Nachbarschaftsrecht unterstützen wir Sie?
Sie möchten einen Nachbarschaftskonflikt lösen? Dann sind Sie bei Ulbrich § Kollegen richtig. Unsere Anwälte für Nachbarschaftsrecht beraten Sie gerne zu allen Arten von Nachbarschaftsstreitigkeiten, Wir helfen Ihnen, unerlaubte Beeinträchtigungen abzuwehren und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei ist unser oberstes Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Denn: Wir streiten nicht ums Prinzip, sondern für das nachbarschaftliche Verhältnis.
Themen, bei denen wir für Sie tätig werden können, sind:
- Grenzstreitigkeiten
- Lärmbelästigung und sonstige Einwirkungen (Immissionen) z.B. durch Gerüche, Wasser etc.
- Baugenehmigungen und Bauvorhaben
- Baum- und Pflanzenangelegenheiten
- Streitigkeiten rund um Mauer und Grenzzaun
Außerdem beraten wir Sie auch bei Auseinandersetzungen über die gemeinsame Nutzung von Anlagen wie Zufahrten, Parkplätzen, Zugangswegen.
Ist das Nachbarschaftsrecht in ganz Deutschland gleich?
Das Nachbarschaftsrecht in Deutschland ist grundsätzlich Ländersache. Das bedeutet, dass je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen im Nachbarrecht gelten. Während einige Vorgaben in den meisten Bundesländern identisch sind, gibt es an anderen Stellen auch größere Unterschiede. Je nach Wohnort können also unterschiedliche Regelungen gelten, was Grenzbebauung, Abstandsflächen, Pflanzabstände oder ähnliches betrifft. Um einen späteren Nachbarschaftskonflikt zu vermeiden, sollten Sie sich deshalb genau informieren oder einen Anwalt für Nachbarschaftsrecht zu Rate ziehen.
Was sind die häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten?
Einer der häufigsten Gründe für einen Streit mit den Nachbarn ist Lärmbelästigung, beispielsweise durch Arbeit mit Maschinen. Ob Sie gegen eine Lärmbelästigung vorgehen können, kommt dabei sowohl auf die Quelle der Ruhestörung als auch auf die konkrete Schutzbedürftigkeit Ihres Grundstücks an. So ist Kinderlärm beispielsweise in der Regel hinzunehmen. Ein Grundstück im Gewerbegebiet ist weniger schutzwürdig als eines im Wohngebiet.
Weitere häufige Gründe für Streitigkeiten mit den Nachbarn sind:
- Wegerechte und Notwegerechte
- Streit um Grundstücksgrenzen
- Grenzbebauungen und Grundstückseinfriedungen
- Grenznahe Bebauung
- Grenznahe Bepflanzung sowie deren Pflege
- Geruchsbelästigung
- Reflektierendes Sonnenlicht auf Photovoltaikanlagen
- Überwachungskameras
Wie bei Nachbarschaftsstreit vorgehen?
Leider wird das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht immer von allen Nachbarn gleich bewertet und umgesetzt. Kommt es zu Differenzen mit Ihren Nachbarn, sollten Sie zuerst versuchen, das Problem in Ruhe miteinander zu besprechen. Oft lässt sich dadurch schon eine Lösung finden. Komplexere Themen können dann in einer Nachbarschaftsvereinbarung geregelt und bei Bedarf durch Dienstbarkeiten im Grundbuch abgesichert werden.
Ist ein sachliches Gespräch nicht möglich oder lässt sich der Nachbarschaftsstreit so nicht lösen, hilft es, sich von einem Anwalt für Nachbarschaftsrecht beraten zu lassen. Dieser hilft Ihnen dabei, den Konflikt rechtlich einzuordnen und kann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Außerdem kann ein Anwalt für Nachbarrecht bei einem möglichen außergerichtlichen Schlichtungsverfahren unterstützen. Häufig kann ein Gerichtsverfahren so vermieden werden.
Wann geht ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht?
Wann ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht landet, ist vom jeweiligen Bundesland anhängig. In vielen Bundesländern muss in bestimmten Streitigkeiten zunächst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen werden. Das Ziel des Schlichtungsverfahrens im Nachbarrecht ist es, eine außergerichtliche Einigung zu finden – so werden die Gerichte entlastet und Kosten eingespart. Obligatorische Schlichtungsverfahren sind in den folgenden Bundesländern vorgeschrieben:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Hier kann bei einem Nachbarschaftskonflikt nur dann Klage erhoben werden, wenn die Schlichtung gescheitert ist. Das Scheitern muss von der zuständigen Gütestelle bescheinigt werden. Diese Bescheinigung ist wichtig, wenn Sie Klage erheben möchten.
Besteht bei einem Schlichtungsverfahren im Nachbarrecht Anwaltszwang?
Im nachbarrechtlichen Schlichtungsverfahren gilt kein Anwaltszwang – Sie müssen sich also nicht unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen. Allerdings kann das durchaus sinnvoll sein, denn ein Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht kennt die Regelungen und Vorgaben im Nachbarrecht genau und kann Ihre Rechte entsprechend geltend machen. Sinnvoll ist die anwaltliche Vertretung insbesondere auch bei der Abfassung einer Vergleichsvereinbarung.
Wie läuft das Schlichtungsverfahren bei einem Nachbarschaftsstreit ab?
Ist in Ihrem Bundesland das außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Nachbarrecht vorgeschrieben, müssen Sie in einem ersten Schritt einen Antrag bei einer zuständigen Gütestelle einreichen. Teilweise wird eine Schlichtungsperson bestimmt, teilweise kann diese frei ausgewählt werden. In der Regel handelt es sich dabei um einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Anschließend wird die Gegenpartei über den Antrag informiert und beide Parteien zur Schlichtungsverhandlung geladen. Diese Verhandlungen sind in der Regel nicht öffentlich und beide Parteien müssen persönlich erscheinen oder einen Stellvertreter beauftragen. Sachverständige oder Zeugen sind in einem Schlichtungsverfahren nicht üblich. Kann eine Einigung erzielt werden, wird ein Vergleich geschlossen. Dieser gilt – wie ein Gerichtsurteil – als Titel. Er kann auch zwangsvollstreckt werden, wenn eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.