Das Nachbarrecht regelt die Einschränkung von Grundstücksnachbarn in ihrem grundsätzlichen Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen. Diese Einschränkung ist bedingt durch das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen.

Die Rechtsgrundlagen für die gegenseitigen Rechte und Pflichten finden sich insbesondere im BGB und in landesrechtlichen Nachbargesetzen. Hier ergibt sich häufig eine Überschneidung zum Verwaltungsrecht, v. a. zum öffentlichen Baurecht und zum Immissionsschutzrecht. Bei vielen Streitigkeiten im Nachbarrecht ist es obligatorisch, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.

Wir unterstützen Sie in der Abwehr von Beeinträchtigungen und in der Durchsetzung von Ansprüchen. Dabei ist unser Ziel immer eine einvernehmliche Lösung. Denn: Wir streiten nicht ums Prinzip, sondern für das nachbarschaftliche Verhältnis.

Ihr Experte:

Sie haben Fragen in Sachen Nachbarrecht?

Wir beraten Sie gerne.