Das Mietrecht regelt die Überlassung der Sache an einen anderen gegen Entgelt. Im privaten Mietrecht geht es dabei um Fragen bei der Vermietung von Wohnraum. Im gewerblichen Mietrecht ist die Gestaltungshoheit deutlich größer als im privaten Bereich und lässt daher mehr Spielraum für individuelle Lösungen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen Rechtsfragen im Bereich des gewerblichen Mietrechts.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander, sowie gegenüber der Gemeinschaft selbst und gegenüber Dritten wie dem Hausverwalter oder dem Bauträger. Die Gemeinschaft der Eigentümer handelt üblicher Weise auf Basis von Beschlüssen. Zur Vermeidung von Streitigkeiten unterstützen wir Sie gerne bereits bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen. Im Streitfall helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft steht und fällt mit einer guten Hausverwaltung. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat für eine rechtssichere Verwaltung zur Seite.