Unsere Leistungen im Bereich Immobilienrecht und Bauträgerrecht
Unsere Anwälte für Immobilienrecht und Bauträgerrecht betreuen wir sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmer und Investoren. Zu unseren Leistungen gehören:
- Beratung und Vertretung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Immobilientransaktionen
- Prüfung und Erstellung von Immobilienkaufverträgen
- Beratung in Zusammenhang mit Grunddienstbarkeiten
- Beratung zu Bauträgerverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Kaufpreisforderungen sowie Mängel- und Schadensersatzansprüchen
- Sicherstellung, dass Ihr Bauprojekt den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht
- Beratung zu den rechtlichen Aspekten von Immobilienentwicklungsprojekten, beispielsweise Projektmanagement und Vertragsverhandlungen mit Auftragnehmern und Investoren
Was umfasst das Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht oder auch Liegenschaftsrecht umfasst die Beratung zu allen Themen rund um die Immobilie. Hierzu gehören die Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen ebenso wie die Übertragung, Nutzung, Belastung und Veräußerung der Immobilie.
Im Immobilienrecht gibt es einige Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem öffentlichen Baurecht und dem Nachbarrecht. Beispiele, mit denen sich ein Anwalt für Immobilienrecht in diesem Kontext regelmäßig beschäftigt, sind die Prüfung vorhandener oder die Bestellung neuer Grunddienstbarkeiten.
Was umfasst das Bauträgerrecht?
Das Bauträgerrecht beschäftigt sich mit den Vertragsbeziehungen zwischen Erwerbern und Bauträgern. Hierbei umfasst das Bauträgerrecht einerseits das Kaufrecht, andererseits das Werkvertragsrecht. Die konkreten Leistungen und Verpflichtungen des Bauträgers werden im Bauträgervertrag festgehalten – dabei gibt es für jedes Projekt individuelle Regelungen. Wer ein Grundstück oder eine Wohnung mit Bauträgerbindung erwerben möchte, sollte sich deshalb unbedingt von einem Anwalt für Bauträgerrecht beraten lassen, um sicherzugehen, dass die festgelegten Leistungen mit den eigenen Ansprüchen übereinstimmen. Ebenfalls Teil des Bauträgerrechts ist die Makler- und Bauträgerverordnung. Hier wird geregelt, an welchen Stellen im Bauprozess der Bauträger welche Teilsummen des Kaufpreises vom Käufer verlangen kann. Hierzu wird ein detaillierter Zahlungsplan erstellt, der sich an den erbrachten Leistungen orientiert und an den sich die Beteiligten halten müssen.
Gerne stehen wir Ihnen auch während des Bauprozesses sowie bei der Abnahme des Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentums mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Was ist ein Bauträgervertrag?
Bei einem Bauträgervertrag handelt es sich um einen besonderen Vertrag: Er besteht aus einem kaufrechtlichen und einem werkrechtlichen Teil. Der Bauträger ist zur Errichtung eines Hauses oder eines anderen Bauwerkes auf einem Grundstück und zugleich zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf den Besteller verpflichtet. Häufig errichten Bauträger Mehrparteienanlagen. Der Bauträgervertrag hat seit dem 01.01.2018 erstmals Berücksichtigung im Gesetz (§ 650u BGB) gefunden. Die Schwierigkeit bei Bauträgerverträgen ist die Auseinandersetzung zwischen Bauträgern und Erwerbern einerseits und die Berücksichtigung der zwingenden Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts andererseits. Unsere Anwälte für Bauträgerrecht unterstützen Sie bereits bei der Vertragsgestaltung – so können Sie spätere Streitigkeiten vermeiden.
Wobei kann unsere Kanzlei Sie noch unterstützen?
Das Immobilienrecht und das Bauträgerrecht überschneiden sich teilweise mit anderen Rechtsgebieten. Die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei setzen Ihre Ansprüche auch in folgenden Bereichen durch:
- WEG-Recht: Häufig werden Bauträger-Objekte aufgeteilt und einzelne Wohnungen veräußert. Das Recht der Wohnungseigentumsgemeinschaften enthält zahlreiche Sonderbestimmungen. Wir unterstützen Sie gerne rund um die Themen Teilungserklärung, Kaufvertrag und Mängelrechte.
- Mietrecht: Hier geht es um die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, Mietvertragsbedingungen, Mietpreisregulierungen, Kündigungen und Streitigkeiten um Zusammengang mit Mietverhältnissen.
- Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen oder Nachbarschaftsfragen: Wir helfen Ihnen gerne dabei, Streitigkeiten mit Nachbarn oder anderen Parteien bezüglich Grundstücksgrenzen, Zonenvorschriften oder anderen rechtlichen Fragen beizulegen.
- Öffentliches Baurecht: Gerade auch in Zusammenhang mit der Errichtung eines Objekts durch einen Bauträger stellen sich häufig flankierend Fragen in Zusammenhang mit der baurechtlichen Zulässigkeit bzw. des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung.




