Der Forderungseinzug befasst sich mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche.
Nach sorgfältiger Prüfung werden in enger Abstimmung mit Ihnen alle erforderlichen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen ergriffen. Ist der Schuldner nicht dazu bereit oder nicht in der Lage zu zahlen, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Nach erfolgter Titulierung (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) sorgen wir für die zwangsweise Beitreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.