Bauversicherungsrecht: Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie bei allen versicherungsrechtlichen Problemen rund um den Bau. Dazu gehören beispielsweise:
- Versicherungsansprüche, die Sie als Bauunternehmer, Architekt und Ingenieur, Bauherr oder Eigentümer nach Eintritt des Versicherungsfalls gegen eine Versicherung geltend machen möchten.
- Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes, wenn eine Versicherungsgesellschaft die Deckung verweigert oder Einschränkungen gegenüber den vollständigen Versicherungsleistungen geltend macht.
Mit welchen Versicherungen beschäftigt sich das Bauversicherungsrecht?
Als Bauherr, Bauunternehmer, als Architekt oder Ingenieur wissen Sie: Ein Bau birgt viele Risiken, gegen die Sie sich absichern sollten! Wir unterstützen Sie bei Fragen zu:
- Gebäudeversicherungen
- Bauleistungsversicherung und Gebäudeneubauversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bau-Betriebshaftpflichtversicherung
- Vermögenshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?
Eine Gebäudeversicherung schützt Sie bei Schäden durch beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Überschwemmung, Hochwasser und Sturm. Elementarschäden, z. B. Schäden durch Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben sind hier in der Regel nicht mit abgedeckt und müssen gesondert versichert werden.
Was ist die Bauleistungsversicherung?
Die Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung. Durch verschiedene unvorhersehbare Ereignisse können Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Rohbau oder Umbau eines Gebäudes beschädigt oder sogar vollkommen zerstört werden. Zu diesen unvorhersehbaren Ereignissen gehören beispielsweise Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Materialfehler, Vandalismus oder Diebstahl. Unternehmer und Handwerker können sich durch eine Bauleistungsversicherung gegen eine Beschädigung bzw. Zerstörung ihrer Leistung vor der Abnahme absichern. Oft wird die Versicherung auch vom Bauherren abgeschlossen, während die Kosten unter allen Baubeteiligten geteilt werden. Die Bauleistungsversicherung ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung, zu der in der Regel auch eine Bauherrenhaftpflicht und eine Feuerrohbauversicherung gehören.
Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Als Bauherr haften Sie für Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle bei Dritten entstehen können. Deshalb sollten Sie eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Ihr Bauprojekt verursacht werden.
Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab?
Auch gegen Bauunternehmer können Ansprüche wegen Personen-, oder Sachschäden sowie hieraus resultierender Vermögensschäden geltend gemacht werden. Deshalb sollten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmer abschließen, die Sie im Haftungsfall schützt.
Was deckt die Vermögenshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ab?
Architekten und Ingenieure können durch eine fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung in die Haftung geraten, wenn es hierdurch z.B. zu einem Gebäudeschaden kommt. Zum Teil ist eine solche Vermögenshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure sogar gesetzlich vorgeschrieben.