Wie hilft ein Anwalt beim Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung im Baurecht?
Leider kommt es auch bei der Durchführung von Bauvorhaben immer wieder dazu, dass ausstehende Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder nicht in voller Höhe geleistet werden; im schlimmsten Fall werden sie gar nicht beglichen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann zu finanziellen Schwierigkeiten auf Seiten des Gläubigers führen. Ein erfahrener Anwalt hilft beim Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung. Er unterstützt Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Planer, Bauherren, Subunternehmer und andere an einem Bauprojekt Beteiligte dabei, ihre Forderungen geltend zu machen. Er führt die notwendigen Schritte durch und betreibt die Zwangsvollstreckung.
Unsere Leistungen im Bereich Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung
Im Rahmen Ihres Bauprojekts kommt es zu ausstehenden Zahlungen? Unsere Anwälte mit langjähriger praktischer Erfahrung im Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung ergreifen nach sorgfältiger Prüfung und in enger Abstimmung mit Ihnen alle erforderlichen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, um Ihre Zahlungsansprüche wirksam durchzusetzen. Ist der Schuldner nicht bereit oder nicht in der Lage offene Rechnungen zu begleichen, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Welche Möglichkeiten haben Gläubiger bei ausstehenden Forderungen?
Ein Schuldner befindet sich in Zahlungsverzug, sobald die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten ist und gemahnt wurde. Ist das bei Ihrem Bauprojekt der Fall, sollten Sie zeitnah mit uns Kontakt aufnehmen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Forderungen nicht verjähren.
Der außergerichtliche Forderungseinzug
Beim außergerichtlichen Forderungseinzug wird durch uns die Zahlung Ihrer fälligen Forderung zunächst angemahnt. Wir setzen für Sie eine Frist, innerhalb dieser die offenen Beträge zu begleichen sind.
Der gerichtliche Forderungseinzug
Bleiben die offenen Zahlungen auch nach der Mahnung durch Ihren Anwalt aus, kann dieser ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Hierfür wird ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, ergeht auf weiteren Antrag hin ein Vollstreckungsbescheid. Jetzt kann bereits mit der gezielten Zwangsvollstreckung begonnen werden.
Das Klageverfahren
Legt der Schuldner fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, endet das Mahnverfahren. Um die Forderung durchsetzen zu können wird anschließend eine Anspruchsbegründung gefertigt und bei Gericht eingereicht. Über den Zahlungsanspruch wird dann in einem regulären Gerichtsverfahren entschieden. Alternativ zum gerichtlichen Mahnverfahren kann auch direkt eine Klage eingereicht werden.
Die Zwangsvollstreckung
Am Ende des Gerichtsverfahrens fällt das Gericht ein vollstreckbares Urteil. Soweit dieses den Zahlungsanspruch bestätigt, kann bei weiterhin ausbleibender Zahlung die Zwangsvollstreckung erfolgen. Verschiedene Maßnahmen stehen zur Verfügung: Das Einkommen des Schuldners kann gepfändet werden, Kontopfändungen können erfolgversprechend sein oder auch Pfändungen von Forderungen des Schuldners gegen Dritte. Ist der Schuldner Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks, ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu empfehlen und die Möglichkeit der Zwangsversteigerung zu prüfen. Wir beraten Sie gerne über wirtschaftlich sinnvolle Alternativen und führen die Zwangsmaßnahmen konsequent durch.