Womit beschäftigt sich ein Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
Ein Anwalt für Miet- und WEG-Recht berät Sie zu allen Fragen, die bei der Nutzung von Mietimmobilien und Eigentumswohnungen auftreten können. Dazu gehören neben Mietverträgen und deren Kündigung auch der Umgang mit Miet- oder Baumängeln. Außerdem beraten und vertreten wir Sie bei der Verwaltung von Wohneigentum. Beim Zusammenleben mehrerer Wohnungseigentümer in einer Immobilie treten häufig Meinungsverschiedenheiten über die Art und Weise der Verwaltung und den Umgang mit Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum auf. Wir unterstützen hierbei gerne sowohl Hausverwaltung im Umgang komplexer Fragen – insbesondere wie man mit baulichen Veränderungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen umgeht – als auch Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Gemeinschaft.
Unsere Leistungen im privaten Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Überlassung der Sache an einen anderen gegen Entgelt. Im privaten Mietrecht geht es dabei um Fragen bei der Vermietung von Wohnraum. Als Anwälte für Mietrecht unterstützen und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:
- der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
- der Beratung bei Mietmängeln und damit verbundenen Reparaturen
- Mietstreitigkeiten
- der Geltendmachung von Mietrückständen und anderen Zahlungsansprüchen wie beispielsweise Schadensersatz oder Betriebskostennachforderungen
- der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Mietverträgen sowie potenziellen Räumungsklagen
- dem Umgang mit Mietminderungen und Mietmängeln
- Fragen zu Mietpreiserhöhungen und der Abrechnung von Nebenkosten
Unsere Leistungen im gewerblichen Mietrecht
Während sich das private Mietrecht mit der Vermietung von Wohnraum beschäftigt, regelt das gewerbliche Mietrecht die Anmietung von geschäftlich genutzten Gebäuden. Es bietet eine größere Gestaltungshoheit und lässt so mehr Spielraum für individuelle Lösungen als das private Mietrecht. Beispielsweise gelten im gewerblichen Mietrecht andere Kündigungsfristen als im privaten Bereich. Im Gewerberaummietrecht spielt insbesondere die Langfristigkeit und Planbarkeit eine wichtige Rolle. Hier sind im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung jedoch eine Vielzahl von Fallstricken aufgebaut worden, die es zu vermeiden gilt.
Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die gewerbliche Anmietung von Immobilien, wie zum Beispiel Mietdauer, Pachtung und Kündigungsfrist. Auch bei Sonderfällen wie der gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen oder der Nutzung privater Wohnräume innerhalb einer Gewerbeimmobilie sind wir der richtige Ansprechpartner.
Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander. Außerdem sind auch die rechtlichen Beziehungen der WEG gegenüber der Gemeinschaft selbst und gegenüber Dritten, beispielsweise Hausverwaltern oder Bauträgern, geregelt.
Als Anwälte für Wohnungseigentumsrecht sind wir Experten auf diesem Gebiet und unterstützen Sie bei:
- der rechtssicheren Verwaltung von Wohnungseigentum
- dem Anfechten von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
- Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
- der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Miteigentümer oder Mieter bei Störungen im Haus
- rechtlichen Fragen zur Nutzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Änderungen an Teilungserklärungen oder Gemeinschaftsordnungen
- Ansprüchen von Wohnungseigentümern gegen die Hausverwaltung
- dem Umgang mit baulichen Veränderungen am Wohnungseigentum
- Umgang mit Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, sowie deren Kosten