Was fällt unter das öffentliche Auftragswesen und wer ist davon betroffen?

Öffentliche Aufträge haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung.

Staatliche Auftraggeber im weitesten Sinn und Einrichtungen des öffentlichen Rechts kaufen unterschiedlichste Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen am Markt ein. Anders als private Einkäufer sind sie dabei an das Vergaberecht gebunden. Die Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge sind streng formalisiert und komplex. Sie regeln im Kern die Verfahrensarten und die Vorgehensweise zur Auswahl der Bewerber und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.

In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich öffentliche Aufträge von über 300 Milliarden Euro vergeben. Die Gesamtzahl der Vergabeverfahren wird auf über 2 Millionen pro Jahr geschätzt. Für die gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen von mehr als 2 Billionen Euro aus. Eine Betätigung in diesem besonderen Beschaffungsmarkt ist für Unternehmen – gerade in Krisenzeiten – besonders interessant.

Wie und wo ist das Vergaberecht geregelt?

Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Darüber hinaus sorgen die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz für einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen und sollen „Vetternwirtschaft“ oder gar Korruption verhindern:

Wettbewerbsgrundsatz: Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Von den wettbewerblichen Regelverfahren (z. B. Offenes Verfahren/nichtoffenes Verfahren bzw. Öffentliche Ausschreibung) darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
Transparenzgebot: Um Korruption zu vermeiden, müssen Vergaben nachvollziehbar und überprüfbar sein. Gewährleistet wird dies u.a. durch Auftragsbekanntmachungen, Informationspflichten des Auftraggebers und eine ordnungsgemäße Dokumentation während des gesamten Verfahrens.
Gleichbehandlungsgebot: Alle Teilnehmer eines Vergabeverfahrens müssen gleichbehandelt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass allen die gleichen Informationen zur Verfügung stehen, die Leistungen eindeutig formuliert sind und für alle die gleichen Fristen gelten.

Die wichtigsten Regelungen zum Vergaberecht finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie in den verschiedenen Abschnitten der VOB/A (für Bauleistungen). Daneben gibt es die Unterschwellenvergabeverordnung sowie eine Vielzahl landesspezifischer Regelungen. Bei der Rechtsanwendung ist regelmäßig zunächst zu klären, ob es sich um ein europaweites oder ein nationales Vergabeverfahren handelt.

Unsere Leistungen im Bereich Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen

Öffentliche Auftraggeber müssen über umfassende Kenntnisse des Vergaberechts verfügen, um Vergabeverfahren rechtssicher durchführen zu können. Bewerber und Bieter müssen die Spielregeln des Vergaberechts kennen und beachten, um erfolgreich an Vergabeverfahren teilzunehmen.

Unsere Fachanwälte für Vergaberecht begleiten Unternehmen vor, während und nach nationalen Ausschreibungen und europaweiten Vergabeverfahren (z. B. Offene Verfahren, Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren), d.h. bei Anbahnung und Abwicklung des öffentlichen Auftrags.

Dabei unterstützen wir Sie bei:

  • der Überprüfung und Bewertung von Vergabeunterlagen
  • der Angebotserstellung und bei Auslegungsfragen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren
  • der Formulierung von Verfahrensrügen
  • der Formulierung und Erhebung von Verfahrensrügen gegenüber dem Auftraggeber
  • der Einleitung von Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer, einschließlich der Vertretung vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte
  • der Durchführung formloser Beschwerdeverfahren bei den Nachprüfungsstellen (z. B.VOB-Stellen)

Sind Sie Öffentlicher Auftraggeber, so stehen wir Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung von (auch digitalen) Vergabeverfahren betreffend Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen zur Seite. Gerade Verhandlungsverfahren (z. B. zum Einkauf freiberuflicher Leistungen) erfordern ein hohes Niveau an vergaberechtlichen Spezialkenntnissen und Erfahrungen, die wir bei der Begleitung solcher Verfahren einbringen. Die rasche Prüfung und Beantwortung von Verfahrensrügen sowie die Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammer bzw. den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte sind ebenfalls Gegenstand unserer anwaltlichen Expertise.

Ihre Experten:

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