Unsere Leistungen im Bereich privates Baurecht und Werkvertragsrecht
Ob Unternehmer oder Bauherr: Unsere Anwälte für privates Baurecht und Werkvertragsrecht beraten und vertreten Sie bei der Vertragsgestaltung, begleiten Ihre Baustelle baurechtlich und unterstützen Sie bei Leistungsstörungen, der Abrechnung sowie bei Gewährleistungsproblemen. Unsere Leistungen umfassen:
- Vertragsrechtliche Beratung bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen, Architektenverträgen und sonstigen Werkverträgen insbesondere auch im Verhältnis zu Subunternehmern
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Beratung zu Mängeln am Bauwerk und Möglichkeiten zur Durchsetzung bzw. Abwehr von hierauf beruhenden Forderungen
- Beratung bei Bauablaufstörungen wie Verzögerungen oder Baustillständen und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen
- Streitbeilegung und Prozessführung in Form von außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen einschließlich
- Schlichtungsverfahren, Mediation und Gerichtsverfahren
Was ist das private Baurecht?
Das private Baurecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bauprozess beteiligten Parteien, also dem Auftraggeber auf der einen Seite und den ausführenden Beteiligen – zum Beispiel Bauunternehmen, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren – auf der anderen Seite. Die rechtliche Grundlage bilden das Werkvertragsrecht des BGB, häufig aber auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz VOB): Insbesondere die Abschnitte B und C der VOB, die sich mit den allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen beschäftigten, werden oft zur Grundlage bauvertraglicher Beziehungen gemacht.
Wichtig ist, dass das private Baurecht lediglich den Rahmen für ein Bauprojekt vorgibt – die beteiligten Parteien können privatautonom abweichende oder konkretisierende Regelungen in Bauverträgen oder sonstigen Werkverträgen treffen. Gerade aufgrund der erheblichen Komplexität dieser Materie sollten Sie zur Sicherstellung Ihrer Interessen und zur Förderung eines möglichst konfliktfreien Bauablaufes frühzeitig einen Rechtsanwalt für privates Baurecht und Werkvertragsrecht hinzuziehen.
Was ist ein Werkvertrag?
Werkverträge gehören zu den privatrechtlichen Verträgen. Sie regeln den Austausch von Leistungen zwischen zwei Parteien: Eine Partei, der Unternehmer, verpflichtet sich, ein Werk herzustellen, die andere Partei, der Besteller, verpflichtet sich, den Unternehmer für das Werk zu vergüten. Anders als bei Dienstverträgen, die die Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen regeln, wird bei Werkverträgen immer ein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Besteller das versprochene Werk herzustellen. Dieses muss mängelfrei sein, sonst kann der Auftraggeber unter bestimmten Umständen die Abnahme verweigern. Zu den Werkverträgen gehören neben Verträgen zur Herstellung unbeweglicher Sachen wie beispielsweise Bauwerken auch Verträge zur Herstellung nichtkörperlicher Werke wie Gutachten oder Baupläne. Auch Instandsetzungsverträge, Anlagenbauverträge und Architektenverträgen sind Werkverträge.